Beratungsbesuche seit 1. Januar wieder Pflicht
Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die gesetzliche Verpflichtung zur regelmäßigen Durchführung der Beratungseinsätze für Pflegegeldempfänger zeitweise bis zum 30.09.2020 ausgesetzt. Da dem Beratungsbesuch jedoch eine wichtige Funktion und Bedeutung zugemessen wird, sind häusliche Beratungseinsätze seit dem 1.10.2020 wieder grundsätzlich möglich. Seit 1.01.2021 ist die Inanspruchnahme von Beratungsbesuchen für Pflegegeldempfänger nun wieder verpflichtend.
Wichtiger Hinweis:
Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 oder 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen den Beratungseinsatz bis spätestens zum 31.03.2021 abgerufen und gegenüber der Pflegekasse nachgewiesen haben. Für pflegebedürftige Menschen der Pflegegrade 2 und 3 ist der Einsatz bis spätestens zum 30.06.2021 nachzuweisen. Liegt der Pflegekasse kein Nachweis bis zu den jeweils festgelegten Fristen vor, wird das Pflegegeld bis zur Nachholung um die Hälfte gekürzt und im Wiederholungsfall eingestellt.
Wen können Sie mit dem Beratungseinsatz beauftragen?
Setzen Sie sich bitte zeitnah mit einem Pflegedienst Ihrer Wahl in Verbindung und vereinbaren einen Termin für einen Hausbesuch. Der Nachweis wird vom Pflegedienst an Ihre pronova BKK-Pflegekasse gesandt und direkt mit uns abgerechnet.
Gibt es Hinderungsgründe? Dann sprechen Sie uns bitte an. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0214-32296 4935
Neu: Die elektronische Patientenakte
Die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn angekündigte elektronische Patientenakte (ePA) ging am 1. Januar 2021 an den Start – und steckt doch noch in den Kinderschuhen. Pünktlich zum Jahresbeginn wollen wir Ihnen diese Neuheit jedoch nicht vorenthalten und bieten Ihnen an, Ihre wichtigsten Gesundheitsdokumente freiwillig in einem „digitalen Aktenordner“ zu verwalten.
Langfristiges Ziel der ePA ist es, zukünftig allen Versicherten zu ermöglichen, ihre relevanten Gesundheitsdaten ein Leben lang zu speichern – als Basis für das Selbstmanagement der eigenen Gesundheit wie auch zur besseren Abstimmung mit behandelnden Ärztinnen und Ärzten. Mithilfe der ePA, die als App für iOS und Android verfügbar ist, sollen zum Beispiel unnötige Doppeluntersuchungen vermieden und schnellere Behandlungen ermöglicht werden. Alle Unterlagen sind dann auf dem Smartphone sofort griffbereit. Besonders wichtig kann das in Notfallsituationen sein – alle wesentlichen Unterlagen können sofort abgerufen werden.
Sie interessieren sich für die Nutzung der ePA? Weitere Informationen und Aktuelles zu den Funktionen der ePA haben wir Ihnen zusammengestellt.



Kundenservice Ellwangen umgezogen
Unser Kundenservice in Ellwangen ist in neue Räumlichkeiten gezogen. Die neue Adresse befindet sich nur wenige Meter von unserem ehemaligen Standort entfernt:
pronova BKK
Marienstraße 42
73479 Ellwangen (Jagst)
Telefon: 0796 193194 -1000
service@pronovabkk.de
Wir sind weiterhin für Sie da!
Aufgrund der anhaltenden Pandemie-Situation sind bundesweit alle Kundenservices der pronova BKK vorübergehend geschlossen.
Am Telefon können wir Ihre Anfrage schnell und persönlich bearbeiten und Ihnen auf direktem Weg eine Rückmeldung geben. Gemeinsam finden wir eine Lösung, wie wir Ihr Anliegen auch ohne Besuch vor Ort klären können. Darüber hinaus stehen Ihnen unsere digitalen Services zur Verfügung. Per E-Mail oder App können Sie uns Ihre Unterlagen zuschicken oder diese bequem in unserer Online-Geschäftsstelle „meine pronova BKK“ hochladen.
So erreichen Sie uns:
telefonisch: 0441 925138 4949
per E-Mail: service@pronovabkk.de
per Chat: pronovabkk.de/service/chat
über unsere Online-Geschäftsstelle „meine pronova BKK“
Neue Services
in der pronova BKK Online-Geschäftsstelle


Bekanntmachung
Das Bundesamt für Soziale Sicherung hat mit Bescheiden vom 11. und 16. Dezember 2020 den 10., den 11., den 12. sowie den 13. Nachtrag zur Satzung der pronova BKK genehmigt. Die Änderungen der Satzung beziehen sich auf
§ 12: Höhe der Rücklage
§ 14 Abs. X: Zweitmeinungsverfahren nach § 27b Abs. 6 Satz 1 SGB V
§ 19: Wahltarif Prämienzahlung
§ 20: Wahltarif Selbstbehalt
§ 21: Wahltarif Selbstbehalt für Auszubildende und Studenten
§ 27: Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten (§ 65a Abs. 1 und Abs. 1a SGB V)
§ 27a: Bonus für Neugeborene
§ 28: Arbeitgeberbonus für Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung
§ 28a: Arbeitnehmerbonus für die Teilnahme an Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung
§ 8 Abs. II der Anlage zu § 29: Umlagesatz für das Umlageverfahren U2
Die Satzungsänderungen treten am 01.01.2021 in Kraft. Die Satzung ist im Internet unter pronovabkk.de einzusehen. Auf Wunsch wird sie den Versicherten der pronova BKK zugesandt.
Ludwigshafen, 31. Dezember 2020
Der Vorstand
gez. Kaiser
WEITERE ARTIKEL




SIE WOLLEN IMMER UP TO DATE SEIN?
Dann ist der pronova BKK Newsletter interessant für Sie! Denn ob Ihr persönlicher Newsletter Sie über Gesundheit, Lifestyle, Fitness, Ernährung, Familie, attraktive Zusatzleistungen oder einfach alles informiert, entscheiden Sie selbst. Melden Sie sich gleich an!