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Mutterschaftsgeld beantragen

Das Mutterschaftsgeld sichert das Einkommen einer werdenden oder jungen Mutter in der Zeit, in der eine Beschäftigung aus Mutterschutzgründen untersagt ist. Damit Sie das Mutterschaftsgeld rechtzeitig erhalten, lassen Sie sich eine Bescheinigung Ihrer Ärztin bzw. Ihres Arztes oder Ihrer Hebamme über den erwarteten Entbindungstermin ausstellen. Denken Sie auch daran, uns Ihre Bankverbindung anzugeben.

Vor der Antragstellung beraten wir Sie gerne telefonisch. Rufen Sie uns an unter 0621 53391-1000, um eine persönliche Beratung rund ums Thema Mutterschaftsgeld zu erhalten.

Beantragen können Sie die Leistung dann auch über unsere Online-Geschäftsstelle: Folgen Sie dafür einfach dem Pfad „Meine Dokumente“ / „Familie und Schwangerschaft“ / „Antrag auf Mutterschaftsgeld“ und hinterlegen Sie dort alle notwendigen Angaben. Liegen uns Ihre Unterlagen vollständig vor, erhalten Sie über Ihr persönliches Nachrichtenpostfach schnellstmöglich eine Rückmeldung.

Neue Videoserie
Krankenkasse einfach erklärt

„Wie geht eigentlich Krankenkasse?“ Dieser Frage geht die neue Tutorial-Reihe der pronova BKK „Krankenkasse einfach erklärt“ nach. Ziel der Videoreihe ist es, Sie kurzweilig und alltagsnah mit den für Sie wichtigsten Informationen zu versorgen. Dabei beantworten wir die häufigsten Fragen unserer Kundinnen und Kunden mit verständlich aufbereiteten Erklär-Videos. Mit diesen Videos startet die Reihe im Frühjahr 2021:

Bonusprogramm
Wie melde ich mich krank
So einfach ist der Kassenwechsel

Service-Center Köln-Kalk umgezogen

Unser Standort in Köln-Kalk ist ab sofort unter neuer Adresse erreichbar:

pronova BKK
Rolshover Str. 28
51105 Köln
Telefon: 0221 65059-1000
service@pronovabkk.de

Ihr Draht zur pronova BKK

Die pronova BKK ist bundesweit über eine Vielzahl kontaktloser Beratungsmöglichkeiten erreichbar. Ihre persönlichen Anliegen können Kundinnen und Kunden auch ohne Besuch in unseren Service-Centern über den digitalen Austausch wie gewohnt zuverlässig und schnell klären. Am Telefon bearbeiten wir Ihre Anfragen persönlich. Außerdem steht Ihnen eine Reihe weiterer digitaler Services zur Auswahl, über die Sie Kontakt zu uns aufnehmen können.

So erreichen Sie uns:

Service-Telefon: 0621 53391-1000

Jetzt neu: Unsere Videoberatung

App: Online-Geschäftsstelle „meine pronova BKK“

per E-Mail: service@pronovabkk.de

Bekanntmachung

Das Bundesamt für Soziale Sicherung hat mit Bescheiden vom 11. und 26. Januar 2021 den 14. sowie den 15. Nachtrag zur Satzung der pronova BKK genehmigt. Die Änderungen der Satzung beziehen sich auf

§ 6: Kündigung der Mitgliedschaft
§ 15 Abs. V: Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz nach
§ 20k SGB V
§ 24: Wahltarif „Strukturierte Behandlungsprogramme“
§ 31: Aufsicht

Die Satzungsänderungen treten mit Ausnahme der Änderungen des § 24 und des § 31 rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft. Die Änderungen des § 24 und des § 31 treten am 05.02.2021 in Kraft.

Die Satzung ist im Internet unter pronovabkk.de einzusehen. Auf Wunsch wird sie den Versicherten der pronova BKK zugesandt.

Ludwigshafen, 4. Februar 2021
Der Vorstand
gez. Kaiser

„Schön, Sie zu sehen!“

Ab sofort beraten wir Sie auch per Video rund um die Kranken- und Pflegeversicherung. Der Service steht montags bis freitags zwischen 9 und 17 Uhr zur Verfügung. Wer eine Videoberatung in Anspruch nehmen möchte, kann über das Online-Formular einen Terminwunsch einstellen.

„Hey Proni!“

Kennen Sie schon Proni? Unsere freundliche digitale Assistentin liefert Ihnen jederzeit Informationen zu Themen von A wie Akkupunktur bis Z wie Zahnersatz ganz einfach per Text-Chat. Stellen Sie Proni doch auch mal eine Frage.

Bleiben Fragen offen, geht es im Live-Chat natürlich gerne weiter. Und wenn Sie uns mal außerhalb unserer persönlichen Ansprechzeiten anrufen? Kein Problem. Proni nimmt gerne Ihren Rückrufwunsch entgegen und wir melden uns, wann es bei Ihnen passt.

Veröffentlichung der Höhe der Vorstandsvergütung 2020

einschließlich Nebenleistungen (Jahresbeträge) und der wesentlichen Versorgungsregelungen der einzelnen Vorstandsmitglieder gemäß § 35a Abs. 6 SGB IV

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