
Das ändert sich
in der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2022
Mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) hat der Gesetzgeber einige Änderungen für die Pflegeversicherung beschlossen. Die wichtigsten Punkte finden Sie hier auf einen Blick:
Stationäre Pflegeleistungen
Kurzzeitpflege:
Das Budget der Kurzzeitpflege wurde von 1.612,00 Euro auf 1.774,00 Euro angehoben. Wenn Sie sich zusätzlich für den Übertrag aus der Verhinderungspflege entscheiden, stehen Ihnen somit im Kalenderjahr maximal 3.386,00 Euro zur Verfügung.
Vollstationäre Pflegeleistungen:
Als Versicherte, die in vollstationären Pflegeeinrichtungen leben, werden Sie finanziell entlastet, denn die Pflegeversicherung beteiligt sich nun an Ihrem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Dieser musste in der Vergangenheit komplett von Ihnen selbst getragen werden. Die Höhe des Zuschusses richtet sich unabhängig vom Pflegegrad danach, seit wann Sie bereits vollstationäre Pflegeleistungen beziehen. Je länger Sie in stationärer Pflege betreut werden, desto höher fällt der Zuschuss der Pflegeversicherung zu Ihrem Eigenanteil aus:

Zum besseren Verständnis ein Beispiel:
Frau Schmidt und Herr Müller leben beide in derselben vollstationären Pflegeeinrichtung. Der Eigenanteil (EEE) der beiden beträgt 500 Euro im Monat. Frau Schmidt ist am 5. Januar 2022 neu in die Einrichtung eingezogen. Sie erhält somit einen Zuschuss in Höhe von 5 Prozent zu ihrem EEE, in unserem Beispiel sind das 25 Euro monatlich. Der Zuschuss wird direkt an die Pflegeeinrichtung überwiesen, sodass Frau Schmidt lediglich 475 Euro monatlich privat tragen muss. Herr Müller lebt bereits seit über drei Jahren in der Einrichtung. Unser Zuschuss zu seinem EEE beträgt 70 Prozent beziehungsweise 350 Euro, sodass er lediglich 150 Euro privat zu tragen hat.
Wir ermitteln Ihren Zuschuss und informieren Sie über die Höhe – Sie brauchen sich also um nichts zu kümmern.
Kundinnen und Kunden, die bereits vor 2017 in einer vollstationären Pflegeeinrichtung gelebt und bisher einen Besitzstand erhalten haben, werden finanziell mit der neuen Regelung bessergestellt. Der Besitzstand wurde zum 31. Dezember 2021 ersatzlos gestrichen.
Ambulante Pflegeleistungen
Pflegesachleistungen:
Sie werden von einem Pflegedienst im Rahmen der Grundpflege unterstützt? Nun können Sie auf Wunsch mehr Leistungen in Anspruch nehmen, denn das maximale monatliche Budget wurde angehoben. Dies richtet sich, wie bisher auch, nach Ihrer Einstufung in den Pflegegrad.

Die Höhe des Pflegegeldes bleibt unverändert.
Allgemeines:
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung wurde für Versicherte ohne Elterneigenschaft von 3,30 Prozent auf 3,40 Prozent erhöht.

Kundenservice Ingelheim zieht um
Unser Service-Center in Ingelheim befindet sich seit dem 1. Januar 2022 in neuen Räumlichkeiten. Die neue Adresse liegt nur wenige Gehminuten von unserem ehemaligen Standort entfernt (neben der Postfiliale):
pronova BKK
Konrad-Adenauer-Straße 14
55218 Ingelheim
Telefon: 06132 43681-1000
service@pronovabkk.de
Bekanntmachung
Das Bundesamt für Soziale Sicherung hat mit Bescheid vom 23. Dezember 2021 den 17. Nachtrag zur Satzung der pronova BKK genehmigt.
Die Änderung der Satzung bezieht sich auf
§ 8 Abs. I der Anlage zu § 29:
Umlagesatz für das Umlageverfahren U1
Die Satzungsänderung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Die Satzung ist im Internet unter www.pronovabkk.de einzusehen. Auf Wunsch wird sie den Versicherten der pronova BKK zugesandt.
Ludwigshafen, 29. Dezember 2021
Der Vorstand
gez. Kaiser
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