Gerade einmal knapp jede 10. Person in Deutschland hat schon einmal Insekten gegessen oder zieht dies in Erwägung. Kaum verwunderlich, denn Insekten-Produkte sind in Deutschland noch die Ausnahme.
Derzeit sind in der Europäischen Union (EU) 4 Insektenarten als Lebensmittel zugelassen: Mehlwurm, Wanderheuschrecke, Hausgrille und Buffalowurm. Verwendet werden dürfen diese Insekten derzeit u.a. in diesen Produkten:
- Getreideriegel
- Brot und Brötchen
- Verarbeitetes Getreide und Frühstückszerealien
- Vormischungen für Backwaren
- Getrocknete oder gefüllte Erzeugnisse aus Teigwaren
- Gerichte auf Getreide- oder Teigwarenbasis
- Nudeln
- Snacks wie Chips, Cracker oder Brotstangen