Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 07.08.2023 durchgeführten Selbstbewertung.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Inhaltsblöcke, die nicht umgangen werden können, sind mit dem Erfolgskriterium 2.4.1 „Blöcke umgehen“ nicht vereinbar.
- Die an manchen Stellen fehlende logische Reihenfolge der Navigation mit der Tastatur ist mit dem Erfolgskriterium 2.4.3 „Fokus-Reihenfolge“ nicht vereinbar.
- Texte von Links oder Buttons, die nicht deutlich den Zweck beschreiben, sind mit dem Erfolgskriterium 2.4.4 „Linkzweck (kontextuell) nicht vereinbar.
- Das zu geringe Kontrastverhältnis einiger grafischer Elemente ist mit dem Erfolgskriterium 1.4.11 „Nicht-Text-Kontrast“ nicht vereinbar.
- Die in manchen Komponenten weniger als das 1,5-fache der Schriftgröße betragende Zeilenhöhe ist mit dem Erfolgskriterium 1.4.12 „Textabstand“ nicht vereinbar.
- Der in manchen Komponenten nicht sichtbare Tastatur-Fokus ist mit dem Erfolgskriterium 2.4.7 „Sichtbarer Fokus“ nicht vereinbar.
- PDF-Dokumente sind zum Teil mit unterstützenden Technologien nicht vollständig zugänglich und sind mit den Erfolgskriterien 2.4.3 „Fokus-Reihenfolge“, 2.4.1 „Blöcke umgehen“, 1.1.1 „Nicht-Text-Inhalt“ nicht vereinbar.
- Aktuell kann der Text ohne unterstützende Technologien nicht um bis zu 200 Prozent vergrößert werden, ohne dass Inhalt oder Funktionalität verloren geht, was mit dem Erfolgskriterium 1.4.4 „Textgröße ändern“ nicht vereinbar ist.
- Dass sich in manchen Komponenten nicht alle Funktionen des Inhalts über eine Tastaturschnittstelle bedienen lassen, ohne dass spezifische Zeitvorgaben für einzelne Tastenanschläge erforderlich sind, ist mit dem Erfolgskriterium 2.1.1 „Tastatur“ nicht vereinbar.
- Dass Informationen, die automatisch ablaufen, scrollen, blinken oder sich bewegen und die länger als fünf Sekunden parallel zu anderen Inhalten sichtbar sind, nicht mit unterstützenden Technologien pausiert, gestoppt oder ausgeblendet werden können, ist mit dem Erfolgskriterium 2.2.2 „Pausieren, stoppen, ausblenden“ nicht vereinbar.