Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der https://magazin.pronovabkk.de/ veröffentlichte Website der Pronova BKK.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anfor­derungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung dieser Anforderungen beruht auf einer am 15.03.2024 durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund dieser Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Die nicht für alle voraufgezeichneten Videoinhalte in synchronisierten Medien bereitgestellte Audiobeschreibung ist mit dem Erfolgskriterium 1.2.5. „Audiobeschreibung“ nicht vereinbar.
  • PDF Dokumente sind zum Teil mit unterstützenden Technologien nicht vollständig zugänglich und sind somit mit den Erfolgskriterien 2.4.3. „Fokus-Reihenfolge“, 2.4.1. „Blöcke umgehen“, 1.1.1 „Nicht-Text Inhalt“ nicht vereinbar.
  • Derzeit gibt es bei einigen Elementen der Website, wie z. B. Akkordeon, Unstimmigkeiten zwischen dem, was auf dem Bildschirm zu sehen ist, und dem, was von den unterstützenden Technologien vorgelesen wird, und sind somit mit dem Erfolgskriterium 4.1.1. „Name, Rolle, Wert“ nicht vereinbar.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 03.08.2023 erstellt und zuletzt am 20.03.2024 aktualisiert.

Barrieren melden: Kontakt zu Feedback

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen nutzen Sie uns unser Kontaktformular.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.