Echt praktisch:
Die „meine pronova BKK“-App
Nutzen Sie schon unsere Online-Geschäftsstelle? Mit unserer App haben Sie jederzeit Zugriff auf praktische Onlineservices und können zahlreiche Anliegen bequem auf dem Smartphone erledigen. Das spart Zeit, Papierkram und Porto.
In der App können Sie zum Beispiel
- Krankmeldungen hochladen,
- am pronova BKK-Bonusprogramm teilnehmen,
- Rechnungen und Dokumente abfotografieren und an uns senden,
- Anträge online ausfüllen und direkt abschicken,
- Ihre persönlichen Daten aktualisieren,
- Nachrichten an uns senden,
- … und vieles mehr.
Das ist sicher
Die Nutzung unserer Online-Geschäftsstelle ist nicht nur einfach, sondern auch sicher. Zum Schutze Ihrer persönlichen Daten erfüllt die App hohe Sicherheitsstandards.



Änderungen beim Beratungseinsatz für Pflegegeldbeziehende
Alle Pflegegeldbeziehenden der Pflegegrade 2 bis 5 sind verpflichtet, regelmäßig einen sogenannten Beratungseinsatz durch einen Pflegedienst durchführen zu lassen. Der Gesetzgeber hat diese Vorgabe kurzfristig ausgesetzt. Im Zeitraum 1. März 2022 bis zum 30. Juni 2022 kann dieser Beratungseinsatz durchgeführt werden, er muss es aber nicht zwingend. Das Pflegegeld wird nicht gekürzt, wenn für den genannten Zeitraum kein Beratungseinsatz durchgeführt wird.
Ab dem 1. Juli 2022 ist dann wieder halbjährlich (bei Pflegegrad 2 und 3) beziehungsweise vierteljährlich (bei Pflegegrad 4 und 5) verpflichtend ein Beratungseinsatz bei einem Pflegedienst abzurufen.
Bei Fragen rufen Sie uns gern unter 0214 32296-4935 an.
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